
Neue Richtlinie zur Ausbildungskostenentschädigung bei Vereinswechsel
Vom: 31. Oktober 2022
NACHWUCHSARBEIT WIRD BELOHNT
Was ist eigentlich die Ausbildungskostenentschädigung und wie funktioniert die dazugehörige Richtlinie, die zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt? Diese und weitere Fragen beantwortet ein Erklärvideo, welches seit dem heutigen Freitag online ist.
Das Video zur gemeinsamen Richtlinie des deutschen Handballs erklärt auf anschauliche Art und Weise, was mit der „Richtlinie zur Ausbildungskostenentschädigung“ erreicht werden soll und wie die wertvolle Nachwuchsarbeit der Vereine künftig entlohnt wird. Ziel ist es, neben den sportlichen Aspekten auch einen finanziellen Anreiz zu schaffen, um möglichst viele Vereine von der Kreisliga bis zur Bundesliga weiter zu einer intensiven Nachwuchsausbildung zu bewegen.
Ab dem 1. Januar 2023 gilt, dass ein abgebender Verein für Spieler*innen im Alter nach Vollendung des 13. Lebensjahres bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres eine Ausbildungskostenentschädigung von bis zu maximal 1500 Euro pro Spieler*in und Saison vom aufnehmenden Verein verlangen kann. Mithilfe des Videos sollen die hierfür geltenden Kriterien den Vereinen des deutschen Handballs einfach und grundlegend nahegebracht werden.
Alle Informationen über die „Richtlinie zur Ausbildungskostenentschädigung“, welche im Bundesrat des DHB von den Landesverbänden sowie HBL und HBF bereits im Mai dieses Jahres verabschiedet wurde, sind hier zu finden.
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