
Ausschreibung zu möglichen FDDH-Förderungen im Jahr 2025
Förderschwerpunkt 1: „Förderung von Inklusionsprojekten“
Förderschwerpunkt 2: „Förderung von Kinder- und Jugend-Beachhandball“
Förderschwerpunkt 3: „Aktionen zum Thema „Frauen-WM 2025“
Liebe Handballfreunde,
auch im Jahr 2025 wird der Freundeskreis des Deutschen Handballs e.V. wieder finanzielle Mittel für die Förderung von Projekten bereitstellen. Seit Gründung des FDDH vor über 30 Jahren konnten weit mehr als eine halbe Million Euro aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden ausgeschüttet werden.
Grundsätzlich antragsberechtigt sind der DHB, insbesondere die DHB-Jugend, die Landesverbände, Vereine oder deren Handballabteilungen sowie als gemeinnützig anerkannte Institutionen, die das Handballspiel oder das ehrenamtliche Engagement in der Handballjugend fördern wollen und sich mit Ihrem Mitgliedsbeitrag im FDDH engagieren. Neumitglieder sind jederzeit herzlich willkommen.
Das Ziel ist es, Projektideen zu unterstützen, die sich für einen Transfer eignen und nachhaltig sind. Eine Voraussetzung für die Unterstützung besteht darin, dass alle geförderten Projekte auf den Vereinshomepages und anderen geeigneten Medien (z.B. auf facebook und Instagram) öffentlich gemacht werden und der FDDH als Unterstützer genannt wird. Ein Beitrag sowie Bilder werden dem FDDH für die eigenen Medien zur Verfügung gestellt.
Förderanträge sind bis zum 31. Dezember 2024 ausschließlich per E‑Mail auf dem Antragsformular (Download über die FDDH-Hp) an die FDDH-Geschäftsstelle zu richten (info@fddh.de; cc: johannes.weber@fddh.de). Nach diesem Datum eingehende Anträge werden erstmal nicht berücksichtigt, können aber in Verlauf des Jahres neu gestellt werden. Formlose Anträge werden nicht berücksichtigt.
Die Förderschwerpunkte des FDDH umfassen im kommenden Jahr drei große und wichtige Themenkomplexe: „Förderung von Inklusionsprojekten“, „Förderung von Kinder- und Jugend-Beachhandball“ sowie „Aktionen zum Thema „Frauen-WM 2025“.
Darüber hinaus können auch andere Handballprojekte gefördert werden, sofern der Vorstand des FDDH von der Konzeption und der Nachhaltigkeit überzeugt ist, und die Fördermittel noch nicht ausgeschöpft sind. Wenn Sie interessante Ideen haben, sprechen Sie uns gerne an.
Für jedes Projekt muss grundsätzlich ein Eigenbeitrag von mindestens 50% nachgewiesen werden, Ausnahmen können vom Vorstand beschlossen werden.
Über die bis zum 31. Dezember 2024 eingegangenen Anträge wird der FDDH-Vorstand Anfang des Jahres 2025 entscheiden und anschließend umgehend über das Ergebnis seiner Beratungen informieren. Wenn Sie ein Projekt planen, das bereits im Januar umgesetzt werden soll, sprechen Sie uns unbedingt vorab an!
Wir freuen uns auf zahlreiche interessante Projektvorschläge.
Mit sportlichen Grüßen
Johannes Weber
Vorsitzender FDDH
Für jedes Projekt muss grundsätzlich ein Eigenbeitrag von mindestens 50% nachgewiesen werden, Ausnahmen können vom Vorstand beschlossen werden.
Über die bis zum 31. Dezember 2024 eingegangenen Anträge wird der FDDH-Vorstand Anfang des Jahres 2025 entscheiden und anschließend umgehend über das Ergebnis seiner Beratungen informieren. Wenn Sie ein Projekt planen, das bereits im Januar umgesetzt werden soll, sprechen Sie uns unbedingt vorab an!
Wir freuen uns auf zahlreiche interessante Projektvorschläge.
Mit sportlichen Grüßen
Johannes Weber
Vorsitzender FDDH
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