Aktuelle Informationen zu Corona und die Auswirkungen für den HVB-Spielbetrieb // Einzige Änderung: Selbsttests bei Zuschauern sind nicht mehr zulässig
Der Trainings- und Spielbetrieb im Handball-Verband Berlin kann nach wie vor weitergeführt werden. Der Berliner Senat hatte am 23.12.2021 weitere Kontaktbeschränkungen beschlossen, die aber keine Auswirkungen auf den Sport haben.
Lediglich der Selbsttest für Zuschauer und sonstiges Vereinspersonal (z.B.: Helfer, Ordner, Wischer, etc.) ist nicht mehr zulässig. Diese Personen müssen geimpft oder genesen sein und zusätzlich einen negativen Testnachweis mittels POC-Test (Bürgertest – nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) erbringen.
Hier findet ihr wie gewohnt eine Zusammenfassung aller aktuell geltenden Hygienevorgaben.
Die neugeschaffene Regelung für den weiteren Spielbetrieb (Meisterschaft und Pokal) im Erwachsenenbereich und im Jugendbereich hat weiterhin Bestand.
Alle Spiele im Zeitraum 15.11. – 30.01.2022 können kostenfrei verlegt werden. Die Nachholspiele müssen im Pokal bis spätestens 27.02.2022 und in der Meisterschaft bis 30.04.2022 ausgetragen werden.
Bedeutet für den Sport, dass unter der erweiterten 2G-Regelung nur noch folgende Personen am Trainings- und Wettkampfbetrieb teilnehmen können, die:
a) nachweislich vollständig gegen COVID-19 geimpft sein (seit der letzten notwendigen Impfung sind mindestens 14 Tage vergangen) oder,
b) nachweislich von einer COVID-19-Erkrankung genesen sein (mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate nach einem positiven PCR-Testergebnis).
Beide in a) und b) genannten Personengruppen müssen zusätzlich ein negatives Testergebnis nachweisen.
Folgende Nachweise sind für die verschiedenen Personengruppen zulässig:
Personengruppen | |
---|---|
Sporttreibende ab 18 Jahren | Geimpft oder Genesen UND POC‑, PCR- oder Selbsttest |
Sporttreibende unter 18 Jahren (Schüler) | Schülerausweis |
Sporttreibende unter 18 Jahren (Schüler) während den Ferien | Schülerausweis UND POC‑, PCR- oder Selbsttest |
Sporttreibende unter 18 Jahre (Keine Schüler) | Entweder: Geimpft oder Genesen UND POC‑, PCR- oder Selbsttest
Oder: POC- oder PCR-Test |
Sporttreibende, die ärztlich nachgewiesen nicht impffähig sind | Ärztliches Attest UND PCR-Test |
Übungsleitende, die nicht geimpft oder genesen sind | POC- oder PCR-Test |
Zuschauende und sonstiges Vereinspersonal | Geimpft oder Genesen UND POC‑, PCR- oder Selbsttest
(Selbsttest ist NICHT mehr zulässig!) |
Erläuterung zu den Testarten:
- POC-Test („Bürgertest“ – kein Selbsttest) nicht älter als 24 Stunden alt
- PCR-Test nicht älter als 48 Stunden
- Dokumentierter Selbsttest unter Aufsicht einer weiteren volljährigen Person (entsprechend dem Formular des Landessportbunds)
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