NACHWUCHSARBEIT WIRD BELOHNT

Was ist eigent­lich die Aus­bil­dungs­kos­ten­ent­schä­di­gung und wie funk­tio­niert die dazu­ge­hö­ri­ge Richt­li­nie, die zum 1. Janu­ar 2023 in Kraft tritt? Die­se und wei­te­re Fra­gen beant­wor­tet ein Erklär­vi­deo, wel­ches seit dem heu­ti­gen Frei­tag online ist.

Das Video zur gemein­sa­men Richt­li­nie des deut­schen Hand­balls erklärt auf anschau­li­che Art und Wei­se, was mit der „Richt­li­nie zur Aus­bil­dungs­kos­ten­ent­schä­di­gung“ erreicht wer­den soll und wie die wert­vol­le Nach­wuchs­ar­beit der Ver­ei­ne künf­tig ent­lohnt wird. Ziel ist es, neben den sport­li­chen Aspek­ten auch einen finan­zi­el­len Anreiz zu schaf­fen, um mög­lichst vie­le Ver­ei­ne von der Kreis­li­ga bis zur Bun­des­li­ga wei­ter zu einer inten­si­ven Nach­wuchs­aus­bil­dung zu bewegen.

Ab dem 1. Janu­ar 2023 gilt, dass ein abge­ben­der Ver­ein für Spieler*innen im Alter nach Voll­endung des 13. Lebens­jah­res bis zur Voll­endung des 23. Lebens­jah­res eine Aus­bil­dungs­kos­ten­ent­schä­di­gung von bis zu maxi­mal 1500 Euro pro Spieler*in und Sai­son vom auf­neh­men­den Ver­ein ver­lan­gen kann. Mit­hil­fe des Vide­os sol­len die hier­für gel­ten­den Kri­te­ri­en den Ver­ei­nen des deut­schen Hand­balls ein­fach und grund­le­gend nahe­ge­bracht werden.

Alle Infor­ma­tio­nen über die „Richt­li­nie zur Aus­bil­dungs­kos­ten­ent­schä­di­gung“, wel­che im Bun­des­rat des DHB von den Lan­des­ver­bän­den sowie HBL und HBF bereits im Mai die­ses Jah­res ver­ab­schie­det wur­de, sind hier zu finden.

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