Wich­ti­ge Ände­rung für den Trai­nings- und Spiel­be­trieb ab 04.03.2022

Seit heu­te Frei­tag, 04.03.2022 gel­ten die Sieb­te Ver­ord­nung zur Ände­rung der Vier­ten SARS-CoV-2-Infek­ti­ons­schutz-maß­nah­men­ver­ord­nung des Ber­li­ner Senats. Die­se Ände­rung beinhal­tet einen gro­ßen Lockerungsschritt.

Wir bedau­ern es sehr, dass wir euch erst jetzt die Infor­ma­tio­nen zukom­men las­sen kön­nen und hof­fen, dass ihr die Ände­run­gen bis zum Wochen­en­de umset­zen könnt. Wir haben die Infor­ma­tio­nen und auch Aus­wir­kun­gen auf den Sport auch erst heu­te über­mit­telt bekommen.

Die wich­tigs­te Ände­rung ist, dass ab sofort auch unge­impf­te Per­so­nen mit einem nega­ti­ven Test­nach­weis wie­der aktiv und pas­siv am Trai­nings- und Wett­kampf­be­trieb teil­neh­men können!

Der Sport in unse­ren Sport­hal­len ist dem­nach wie­der unter der 3G-Rege­lung (Geimpft, Gene­sen oder Getes­tet) zulässig.

Alle wich­ti­gen Infos und auch eine Über­sicht über die Nach­weis­pflich­ten fin­det ihr hier. 

Fol­gen­de Punk­te der neu­en Ver­ord­nung sind für den Sport in gedeck­ten Sport­an­la­gen (Indoor) zu beachten:

  1. Die Sport­aus­übung sowie Wett­kampf­durch­füh­rung in gedeck­ten Sport­an­la­gen ist unter der 3G-Rege­lung (Zutritt für Geimpf­te, Gene­se­ne und Getes­te­te) zuläs­sig. Die Pflicht zur Erbrin­gung eines ent­spre­chen­den Nach­wei­ses gilt für alle Anwe­sen­den (Sport­ler, Offi­zi­el­le, Schieds­rich­te­rIn­nen, Kampf­rich­te­rIn­nen, Zuschaue­rIn­nen). Die Zugangs­kon­trol­le muss durch die Veranstalter/Vereine erfol­gen und sicher­ge­stellt werden.
  2. In gedeck­ten Sport­an­la­gen ist, außer wäh­rend der Sport­aus­übung, von allen Per­so­nen wei­ter­hin ein medi­zi­ni­scher Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  3. Für die Zugangs­kon­trol­le in den Hal­len müs­sen die Impf- und Gene­se­nen­nach­wei­se digi­tal vor­ge­legt wer­den und über­prüf­bar sein. Das bedeu­tet, der Zugang mit einem papier­haf­ten (gel­ben) Impf­pass ist NICHT gestattet.
    Die Prü­fung der digi­ta­len Impf- und Gene­se­nen­nach­wei­se MUSS mit einer digi­ta­len Appli­ka­ti­on (z.B.: Cov-Pass Check App) erfol­gen und mit einem ID-Nach­weis (z.B.: Per­so­nal­aus­weis) abge­gli­chen werden.
  4. Das Füh­ren einer Anwe­sen­heits­do­ku­men­ta­ti­on durch die Ver­ei­ne ist nicht mehr erforderlich.

Dies bedeu­tet für den Sport, dass unter der 3G-Rege­lung fol­gen­de Per­so­nen am Trai­nings- und Wett­kampf­be­trieb teil­neh­men können:
a) Per­so­nen die nach­weis­lich voll­stän­dig gegen COVID-19 geimpft sind
b) Per­so­nen die nach­weis­lich von einer COVID-19-Erkran­kung gene­sen sind
c) Per­so­nen die nach­weis­lich nega­tiv auf COVID-19 getes­tet sind
d) Schü­le­rIn­nen die einen Schü­ler­aus­weis vor­le­gen können
e) Kin­der bis 6 Jah­re (die­se sind von jeg­li­cher Nach­weis­pflicht ausgenommen)

Soll­tet ihr Fra­gen haben, ste­hen wir euch wie gewohnt per Mail zur Verfügung.

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