Wichtige Änderung für den Trainings- und Spielbetrieb ab 04.03.2022
Seit heute Freitag, 04.03.2022 gelten die Siebte Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutz-maßnahmenverordnung des Berliner Senats. Diese Änderung beinhaltet einen großen Lockerungsschritt.
Wir bedauern es sehr, dass wir euch erst jetzt die Informationen zukommen lassen können und hoffen, dass ihr die Änderungen bis zum Wochenende umsetzen könnt. Wir haben die Informationen und auch Auswirkungen auf den Sport auch erst heute übermittelt bekommen.
Die wichtigste Änderung ist, dass ab sofort auch ungeimpfte Personen mit einem negativen Testnachweis wieder aktiv und passiv am Trainings- und Wettkampfbetrieb teilnehmen können!
Der Sport in unseren Sporthallen ist demnach wieder unter der 3G-Regelung (Geimpft, Genesen oder Getestet) zulässig.
Alle wichtigen Infos und auch eine Übersicht über die Nachweispflichten findet ihr hier.
Folgende Punkte der neuen Verordnung sind für den Sport in gedeckten Sportanlagen (Indoor) zu beachten:
- Die Sportausübung sowie Wettkampfdurchführung in gedeckten Sportanlagen ist unter der 3G-Regelung (Zutritt für Geimpfte, Genesene und Getestete) zulässig. Die Pflicht zur Erbringung eines entsprechenden Nachweises gilt für alle Anwesenden (Sportler, Offizielle, SchiedsrichterInnen, KampfrichterInnen, ZuschauerInnen). Die Zugangskontrolle muss durch die Veranstalter/Vereine erfolgen und sichergestellt werden.
- In gedeckten Sportanlagen ist, außer während der Sportausübung, von allen Personen weiterhin ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
- Für die Zugangskontrolle in den Hallen müssen die Impf- und Genesenennachweise digital vorgelegt werden und überprüfbar sein. Das bedeutet, der Zugang mit einem papierhaften (gelben) Impfpass ist NICHT gestattet.
Die Prüfung der digitalen Impf- und Genesenennachweise MUSS mit einer digitalen Applikation (z.B.: Cov-Pass Check App) erfolgen und mit einem ID-Nachweis (z.B.: Personalausweis) abgeglichen werden. - Das Führen einer Anwesenheitsdokumentation durch die Vereine ist nicht mehr erforderlich.
Dies bedeutet für den Sport, dass unter der 3G-Regelung folgende Personen am Trainings- und Wettkampfbetrieb teilnehmen können:
a) Personen die nachweislich vollständig gegen COVID-19 geimpft sind
b) Personen die nachweislich von einer COVID-19-Erkrankung genesen sind
c) Personen die nachweislich negativ auf COVID-19 getestet sind
d) SchülerInnen die einen Schülerausweis vorlegen können
e) Kinder bis 6 Jahre (diese sind von jeglicher Nachweispflicht ausgenommen)
Solltet ihr Fragen haben, stehen wir euch wie gewohnt per Mail zur Verfügung.
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