Wich­ti­ge Ände­run­gen zum 01.07.2022 — Spiel­ord­nung, Regeln, Ausbildungskostenerstattung

Am 15.05.2022 fand der DHB-Bun­des­rat in Nürn­berg statt. Die Beschlüs­se des Bun­des­ra­tes und Ände­run­gen der Spiel­ord­nung kön­nen hier nach­ge­le­sen werden.

Die wich­tigs­ten Ände­run­gen haben wir noch­mals aufgelistet:

Aus­bil­dungs­kos­ten­ent­schä­di­gung ab 01.01.2023

Ab dem kom­men­den Jahr wird gute Nach­wuchs­ar­beit belohnt! Alle Ver­ei­ne die Nachwuchsspieler*innen für den Leis­tungs­be­reich aus­bil­den, sol­len wirt­schaft­lich belohnt wer­den: Sobald ein aus­ge­bil­de­ter Spieler/ eine aus­ge­bil­de­te Spie­le­rin zu einem ande­ren Ver­ein aus dem Leis­tungs­be­reich wech­selt, erhält der abge­ben­de Ver­ein die Aus­bil­dungs­kos­ten­ent­schä­di­gung. Ama­teur­ver­ei­ne unter­halb des Leis­tungs­be­reichs sol­len dabei geschützt wer­den und sind aus­schließ­lich anspruchs­be­rech­tigt. Sie müs­sen bei Auf­nah­me von Nach­wuchs­spie­lern bzw. Nach­wuchs­spie­le­rin­nen kei­ne Aus­bil­dungs­kos­ten­ent­schä­di­gung an den abge­ben­den Ver­ein zah­len. Neben dem sport­li­chen Anreiz einer gut funk­tio­nie­ren­den Nach­wuchs­aus­bil­dung, soll zusätz­lich durch die Richt­li­nie zur Aus­bil­dungs­kos­ten­ent­schä­di­gung (RZA) ein wirt­schaft­li­cher Anreiz geschaf­fen wer­den, um mög­lichst vie­le Ver­ei­ne von der Kreis­li­ga bis zur Bun­des­li­ga zu einer guten Nach­wuchs­för­de­rung zu bewe­gen. Die RZA befin­det sich in der Anla­ge zu den Amt­li­chen Bekannt­ma­chun­gen (s. Anhang.)

Soll­te Fra­gen zu der RZA bestehen, steht euch unser Prä­si­dent Tho­mas Lude­wig per Mail (ludewig@hvberlin.de)

Ände­rung der IHF-Handballregeln

Ab dem 01.07.2022 tre­ten die neu­en IHF-Hand­ball­re­geln in Kraft. Nach den Beschlüs­sen des DHB-Bun­des­rats ist nun klar, wel­che Regel­än­de­run­gen auch in Hand­ball-Deutsch­land gel­ten werden:

Anwurf­kreis

Die Anwurf­zo­ne ist für den Spiel­be­trieb der Ligen und des DHB ver­pflich­tend umzu­set­zen. Im Bereich der Lan­des­ver­bän­de sind bereits vor­han­de­ne Krei­se in der Mit­te der Mit­tel­li­nie (Bas­ket­ball­kreis ist aus­rei­chend), die einem Durch­mes­ser von 3 m bis 4 m ent­spre­chen, als Anwurf­zo­ne anzu­se­hen. Bei nicht vor­han­de­nen Krei­sen ist eine ent­spre­chen­de Flä­che zu kenn­zeich­nen (es ist kein voll­stän­di­ger Kreis und kei­ne voll­stän­di­ge Flä­che erforderlich).

Das bedeu­tet: Soll­te es Sport­hal­len in Ber­lin geben, die kei­nen voll­stän­di­gen Anwurf­kreis haben, kann ein Kreis mit Tape ange­deu­tet werden.

2 min. für Kopf­tref­fer des Torwarts

Wenn der Wurf eines in einer frei­en Spiel­si­tua­ti­on unge­hin­dert wer­fen­den Spie­lers den Kopf des Tor­warts trifft, wird die­se Unsport­lich­keit als schwer­wie­gend ange­se­hen und hat eine direk­te Hin­aus­stel­lung zur Folge.

Kri­te­ri­en für Tref­fer mit dem Ball gegen den Kopf des Torwarts:

  • Die Regel ist nur in frei­en Spiel­si­tua­ti­on anzu­wen­den, d. h., wenn sich zwi­schen dem Wer­fer und dem Tor­wart kein Ver­tei­di­ger befindet.
  • Der ers­te Kon­takt mit dem Ball muss am Kopf erfol­gen. Die Regel greift nicht, wenn der Ball den Kopf des Tor­warts erst trifft, nach­dem er zuvor ein ande­res Kör­per­teil des Tor­warts getrof­fen hat.
  • Die Regel greift nicht, wenn der Tor­wart sei­nen Kopf Rich­tung Ball bewegt.
  • Ver­sucht der Tor­wart, die Schieds­rich­ter zu täu­schen, um eine Bestra­fung zu pro­vo­zie­ren (bspw., wenn der Ball die Brust des Tor­warts getrof­fen hat), ist er gemäß Regel 8:7d zu bestrafen.

4‑Pässe bei Pas­si­vem Spiel

Die Anzahl der Päs­se nach Anzei­gen des Vor­warn­zei­chens für Pas­si­ves Spiel durch die Schieds­rich­ter wur­de von sechs Päs­sen auf vier Päs­se redu­ziert.

Bis­he­ri­ge Ball­grö­ßen blei­ben bestehen

Der DHB-Bun­des­rat hat beschlos­sen, die neu­en, klei­ne­ren Ball­grö­ßen der IHF nicht für den Spiel­be­trieb in Deutsch­land zuzu­las­sen. Es darf daher wei­ter­hin nur mit den bis­he­ri­gen Bäl­len mit den fol­gen­den Grö­ßen gespielt werden:

  • 58–60 cm und 425–475 g (IHF-Grö­ße 3) für Män­ner und männ­li­che Jugend (16 Jah­re und älter)
  • 54–56 cm und 325–375 g (IHF-Grö­ße 2) für Frau­en, weib­li­che Jugend (14 Jah­re und älter) und männ­li­che Jugend (12 bis 16 Jahre)
  • 50–52 cm und 290–330 g (IHF-Grö­ße 1) für weib­li­che Jugend (10 bis 14 Jah­re) und männ­li­che Jugend (10 bis 12 Jahre).
  • 46–48 cm und bis zu 260 g (IHF-Grö­ße 0) für weib­li­che und männ­li­che Jugend (8 bis 10 Jahre)

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