Wichtige Änderungen zum 01.07.2022 — Spielordnung, Regeln, Ausbildungskostenerstattung
Am 15.05.2022 fand der DHB-Bundesrat in Nürnberg statt. Die Beschlüsse des Bundesrates und Änderungen der Spielordnung können hier nachgelesen werden.
Die wichtigsten Änderungen haben wir nochmals aufgelistet:
Ausbildungskostenentschädigung ab 01.01.2023
Ab dem kommenden Jahr wird gute Nachwuchsarbeit belohnt! Alle Vereine die Nachwuchsspieler*innen für den Leistungsbereich ausbilden, sollen wirtschaftlich belohnt werden: Sobald ein ausgebildeter Spieler/ eine ausgebildete Spielerin zu einem anderen Verein aus dem Leistungsbereich wechselt, erhält der abgebende Verein die Ausbildungskostenentschädigung. Amateurvereine unterhalb des Leistungsbereichs sollen dabei geschützt werden und sind ausschließlich anspruchsberechtigt. Sie müssen bei Aufnahme von Nachwuchsspielern bzw. Nachwuchsspielerinnen keine Ausbildungskostenentschädigung an den abgebenden Verein zahlen. Neben dem sportlichen Anreiz einer gut funktionierenden Nachwuchsausbildung, soll zusätzlich durch die Richtlinie zur Ausbildungskostenentschädigung (RZA) ein wirtschaftlicher Anreiz geschaffen werden, um möglichst viele Vereine von der Kreisliga bis zur Bundesliga zu einer guten Nachwuchsförderung zu bewegen. Die RZA befindet sich in der Anlage zu den Amtlichen Bekanntmachungen (s. Anhang.)
Sollte Fragen zu der RZA bestehen, steht euch unser Präsident Thomas Ludewig per Mail (ludewig@hvberlin.de)
Änderung der IHF-Handballregeln
Ab dem 01.07.2022 treten die neuen IHF-Handballregeln in Kraft. Nach den Beschlüssen des DHB-Bundesrats ist nun klar, welche Regeländerungen auch in Handball-Deutschland gelten werden:
Anwurfkreis
Die Anwurfzone ist für den Spielbetrieb der Ligen und des DHB verpflichtend umzusetzen. Im Bereich der Landesverbände sind bereits vorhandene Kreise in der Mitte der Mittellinie (Basketballkreis ist ausreichend), die einem Durchmesser von 3 m bis 4 m entsprechen, als Anwurfzone anzusehen. Bei nicht vorhandenen Kreisen ist eine entsprechende Fläche zu kennzeichnen (es ist kein vollständiger Kreis und keine vollständige Fläche erforderlich).
Das bedeutet: Sollte es Sporthallen in Berlin geben, die keinen vollständigen Anwurfkreis haben, kann ein Kreis mit Tape angedeutet werden.
2 min. für Kopftreffer des Torwarts
Wenn der Wurf eines in einer freien Spielsituation ungehindert werfenden Spielers den Kopf des Torwarts trifft, wird diese Unsportlichkeit als schwerwiegend angesehen und hat eine direkte Hinausstellung zur Folge.
Kriterien für Treffer mit dem Ball gegen den Kopf des Torwarts:
- Die Regel ist nur in freien Spielsituation anzuwenden, d. h., wenn sich zwischen dem Werfer und dem Torwart kein Verteidiger befindet.
- Der erste Kontakt mit dem Ball muss am Kopf erfolgen. Die Regel greift nicht, wenn der Ball den Kopf des Torwarts erst trifft, nachdem er zuvor ein anderes Körperteil des Torwarts getroffen hat.
- Die Regel greift nicht, wenn der Torwart seinen Kopf Richtung Ball bewegt.
- Versucht der Torwart, die Schiedsrichter zu täuschen, um eine Bestrafung zu provozieren (bspw., wenn der Ball die Brust des Torwarts getroffen hat), ist er gemäß Regel 8:7d zu bestrafen.
4‑Pässe bei Passivem Spiel
Die Anzahl der Pässe nach Anzeigen des Vorwarnzeichens für Passives Spiel durch die Schiedsrichter wurde von sechs Pässen auf vier Pässe reduziert.
Bisherige Ballgrößen bleiben bestehen
Der DHB-Bundesrat hat beschlossen, die neuen, kleineren Ballgrößen der IHF nicht für den Spielbetrieb in Deutschland zuzulassen. Es darf daher weiterhin nur mit den bisherigen Bällen mit den folgenden Größen gespielt werden:
- 58–60 cm und 425–475 g (IHF-Größe 3) für Männer und männliche Jugend (16 Jahre und älter)
- 54–56 cm und 325–375 g (IHF-Größe 2) für Frauen, weibliche Jugend (14 Jahre und älter) und männliche Jugend (12 bis 16 Jahre)
- 50–52 cm und 290–330 g (IHF-Größe 1) für weibliche Jugend (10 bis 14 Jahre) und männliche Jugend (10 bis 12 Jahre).
- 46–48 cm und bis zu 260 g (IHF-Größe 0) für weibliche und männliche Jugend (8 bis 10 Jahre)
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