Neue Infek­ti­ons­schutz­ver­ord­nung und die Auswirkungen 

auf den Spiel­be­trieb im Hand­ball-Ver­band Ber­lin e.V.

ab Sams­tag, 27.11.2021 tritt die Elf­te Ände­rungs­ver­ord­nung der Drit­ten SARS-CoV-2-Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung des Ber­li­ner Senats in Kraft. Im Wesent­li­chen hat der Senat eine erwei­ter­te 2G-Rege­lung („2G-Plus“) ein­ge­führt. Hier fin­den Sie alle Punk­te noch­mal gesam­melt in einem Dokument.

Fol­gen­de Punk­te der neu­en Ver­ord­nung sind für den Sport in gedeck­ten Sport­an­la­gen (Indoor) zu beachten:

a) Die Sport­aus­übung sowie Wett­kampf­durch­füh­rung in gedeck­ten Sport­an­la­gen ist nur unter der erwei­ter­ten 2G-Rege­lung (Zutritt nur für Geimpf­te und Gene­se­ne) zuläs­sig. Die Pflicht zur Erbrin­gung eines ent­spre­chen­den Nach­wei­ses gilt für alle Anwe­sen­den (Sport­ler, Offi­zi­el­le, Schieds­rich­te­rIn­nen, Kampf­rich­te­rIn­nen, Zuschaue­rIn­nen). Zusätz­lich müs­sen alle Per­so­nen ein nega­ti­ves Test­ergeb­nis vor­le­gen. Die Zugangs­kon­trol­le muss durch die Veranstalter/Vereine erfol­gen und sicher­ge­stellt werden.

b) In gedeck­ten Sport­an­la­gen ist, außer wäh­rend der Sport­aus­übung, von allen Per­so­nen wei­ter­hin ein medi­zi­ni­scher Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

c) Der HVB emp­fiehlt wei­ter­hin, dass auf den Tri­bü­nen die Abstän­de von 1,50 m und die bis­her vor­ge­ge­be­nen redu­zier­ten Zuschau­er­ka­pa­zi­tä­ten ein­ge­hal­ten werden.

d) Laut der neu­en Ver­ord­nung müs­sen für die Zugangs­kon­trol­le in den Hal­len die Impf- und Gene­sen­nach­wei­se digi­tal vor­ge­legt wer­den und über­prüf­bar sein. Das bedeu­tet, der Zugang mit einem papier­haf­ten (gel­ben) Impf­pass ist NICHT gestat­tet. Die Prü­fung der digi­ta­len Impf- und Gene­sen­nach­wei­se MUSS mit einer digi­ta­len Appli­ka­ti­on (z.B.: Cov­Pas­sCheck-App) erfol­gen und mit einem ID-Nach­weis (z.B.: Per­so­nal­aus­weis) abge­gli­chen werden.

e) Zum Zweck der Kon­takt­nach­ver­fol­gung ist das Füh­ren einer Anwe­sen­heits­do­ku­men­ta­ti­on (z.B. Luca-App) durch die Ver­ei­ne zwin­gend erfor­der­lich. Wird die
Anwe­sen­heits­do­ku­men­ta­ti­on in Papier­form durch­ge­führt, müs­sen die Doku­men­te daten­schutz­kon­form 14 Tage lang auf­be­wahrt werden.

Dies bedeu­tet für den Sport, dass unter der erwei­ter­ten 2G-Rege­lung nur noch fol­gen­de Per­so­nen am Trai­nings- und Wett­kampf­be­trieb teil­neh­men kön­nen, die:

a) nach­weis­lich voll­stän­dig gegen COVID-19 geimpft sein (seit der letz­ten not­wen­di­gen Imp­fung sind min­des­tens 14 Tage ver­gan­gen) oder,

b) nach­weis­lich von einer COVID-19-Erkran­kung gene­sen sind (min­des­tens 28 Tage und höchs­tens 6 Mona­te nach einem posi­ti­ven PCR-Testergebnis).

Bei­de in a) und b) genann­ten Per­so­nen­grup­pen müs­sen zusätz­lich ein nega­ti­ves Test­ergeb­nis nach­wei­sen. Fol­gen­de Test­ar­ten sind zulässig:
• POC-Test („Bür­ger­test“ – kein Selbst­test) nicht älter als 24 Stun­den alt
• PCR-Test nicht älter als 48 Stunden
• Doku­men­tier­ter Selbst­test unter Auf­sicht einer wei­te­ren voll­jäh­ri­gen Per­son (ent­spre­chend dem For­mu­lar des Lan­des­sport­bunds)

c) Für den Fall, dass Trainer/Übungsleitende (Spie­ler­train­ne­rIn­nen fal­len NICHT unter die­se Rege­lung) kei­nen Impf- oder Gene­se­nen­nach­weis vor­le­gen kön­nen, kann die­se Per­so­nen­grup­pe an jedem Trai­nings- oder Spiel­tag einen nega­ti­ven Test vor­le­gen. Fol­gen­de Test­ar­ten sind bei die­ser Per­so­nen­grup­pe zulässig:

  • POC-Test [„Bür­ger­test“ – kein Selbst­test] nicht älter als 24 Stun­den alt
  • PCR-Test nicht älter als 48 Stunde.

Das Ergeb­nis der Tes­tun­gen muss schrift­lich vom Ver­ein doku­men­tiert und wie die Anwe­sen­heits­do­ku­men­ta­ti­on min­des­tens 14 Tage auf­be­wahrt werden.

d) das 18. Lebens­jahr noch nicht voll­endet haben (jün­ger als 18 Jah­re alt sind), die einen eige­nen nega­ti­ven Test nach­wei­sen können

    • Schü­le­rIn­nen benö­ti­gen kei­nen zusätz­li­chen Test, die Vor­la­ge des Schü­ler­aus­wei­ses ist aus­rei­chend, da sie in der Schu­le regel­mä­ßig getes­tet werden
    • Für alle unter 18-jäh­ri­gen, die kei­ne Schu­le mehr besu­chen, müs­sen einen nega­ti­ven Test vor­wei­sen (POC-Test nicht älter als 24 Stun­den alt, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden)
    • Kin­der bis 6 Jah­re sind von jeg­li­cher Nach­weis­pflicht ausgenommen

e) mit­tels einer ärzt­li­chen Beschei­ni­gung nach­wei­sen kön­nen, dass sie aus medi­zi­ni­schen Grün­den nicht geimpft wer­den UND einen eige­nen nega­ti­ven Test nach­wei­sen kön­nen (PCR-Test nicht älter als 48 Stun­den – ein POC-Test ist hier nicht ausreichend).

Drin­gen­de Emp­feh­lung des HVB: Um die Sicher­heit zu erhö­hen, emp­fiehlt der HVB allen Ver­ei­nen, ihre Kin­der und Jugend­li­chen vor den Spie­len am Wochen­en­de (tag­gleich) noch ein­mal mit­tels eines Selbst­tests zu tes­ten, da der letz­te Test in der Schule/Kindertagesstätte bereits meh­re­re Tage zurück­lie­gen kann. Ins­be­son­de­re wenn die Kin­der und Jugend­li­che nicht in der Schu­le waren und dadurch nicht getes­tet wurden.

Die neu­ge­schaf­fe­ne Rege­lung für den wei­te­ren Spiel­be­trieb (Meis­ter­schaft und Pokal) im Erwach­se­nen­be­reich und in der A‑Jugend hat wei­ter­hin Bestand. Alle Spie­le im Zeit­raum 15.11. – 30.01.2022 kön­nen kos­ten­frei ver­legt wer­den. Die Nach­hol­spie­le müs­sen im Pokal bis spä­tes­tens 23.01.2022 und in der Meis­ter­schaft bis 30.04.2022 aus­ge­tra­gen wer­den. Wei­te­re Ein­zel­hei­ten sind dem Schrei­ben vom 18.11.2021 zu entnehmen.

Rege­lung für den wei­te­ren Spiel­be­trieb (Meis­ter­schaft und Pokal) im Erwach­se­nen­be­reich und in der A‑Jugend:

Das Prä­si­di­um und die Tech­ni­sche Kom­mis­si­on (TK) des Hand­ball-Ver­ban­des Ber­lin haben sich dazu ent­schie­den, allen Mann­schaf­ten im Erwach­se­nen­be­reich und in der A‑Jugend im Spiel­be­trieb des Hand­ball-Ver­ban­des Ber­lin (gilt nicht für die OOS) die Mög­lich­keit zu eröff­nen, alle Spie­le bis zum Sonn­tag, 30.01.2022 kos­ten­frei ohne Zustim­mung des Geg­ners zu ver­le­gen. Von die­ser Mög­lich­keit kann Gebrauch gemacht wer­den, wenn auf­grund des Impf­sta­tus der Spie­le­rIn­nen kei­ne spiel­fä­hi­ge Mann­schaft zum Spiel antre­ten kann. Den unge­impf­ten Spie­le­rIn­nen wird dem­nach noch ein­mal über 8 Wochen Zeit gege­ben, um sich voll­stän­dig imp­fen zu las­sen, damit ihre Mann­schaft wie­der spiel­fä­hig wird. Mann­schaf­ten, bei denen alle Spie­le­rIn­nen geimpft sind oder die trotz eini­ger unge­impf­ter Spie­le­rIn­nen spie­len möch­ten, kön­nen und sol­len selbst­ver­ständ­lich die Spie­le austragen.

Die ver­leg­ten Spie­le in dem Zeit­raum (15.11.2021 – 30.01.2022) müs­sen bis spä­tes­tens zum 30.04.2022 aus­ge­tra­gen werden.

Spie­le des Ach­tel­fi­nals im Pokal­wett­be­werb (lt. Spiel­plan am 21.01. – 23.01.2022) müs­sen bis zum 27.02.2022 aus­ge­tra­gen werden.

Spie­le, die bis zu den genann­ten Zeit­punk­ten nicht aus­ge­tra­gen wur­den, kön­nen ggf. unter Beach­tung der DHB-Spiel­ord­nung als ver­lo­ren gewer­tet werden.

Die Neu­ter­mi­nie­rung der Spie­le muss IMMER im Ein­ver­neh­men der bei­den Mann­schaf­ten erfolgen.

Auf­grund des engen Ter­min­plans kann es also dazu füh­ren, dass Nach­hol­spie­le unter der Woche oder zwei Spie­le am Wochen­en­de aus­ge­tra­gen wer­den müs­sen. Dies bit­ten wir bei der Ent­schei­dung, Spie­le zu ver­le­gen, zu berücksichtigen.

Für den Spiel­be­trieb in der Ober­li­ga Ost­see-Spree und Regio­nal­li­ga Nord-Ost erwar­ten wir noch Infor­ma­tio­nen für alle teil­neh­men­den Vereine.

Begrün­dung:

Das Prä­si­di­um und die TK hat die­se Ent­schei­dung getrof­fen, um die wei­te­re Teil­nah­me am Hand­ball­sport für alle Per­so­nen zu ermög­li­chen und den Spiel­be­trieb auf­recht­zu­er­hal­ten. Damit soll ver­hin­dert wer­den, dass auf­grund der neu­en Rege­lun­gen nicht spiel­fä­hi­ge Mann­schaf­ten nach 3‑Spielabsagen (§ 49 DHB-Spiel­ord­nung) aus dem Spiel­be­trieb auto­ma­tisch aus­schei­den müs­sen. Für die­se Mann­schaf­ten wäre die Teil­nah­me am Spiel­be­trieb erst wie­der in der Sai­son 2022/2023 ab Sep­tem­ber 2022 mög­lich. Dies wür­den wir für alle Sport­le­rIn­nen, die sich haben imp­fen las­sen, bedau­ern, da sie trotz Imp­fung ihrer Lieb­ling­sport­art nicht mehr nach­ge­hen kön­nen. Hier befürch­ten wir auch im Hin­blick auf die Mit­glie­der­zah­len der Ver­ei­ne nega­ti­ve Auswirkungen.

HVB ruft zum Imp­fen auf

Ange­sichts stei­gen­der Infek­ti­ons­zah­len und hoher Belas­tung der Inten­siv­sta­tio­nen ruft der HVB aus­drück­lich dazu auf, die Impf­an­ge­bo­te wahr­zu­neh­men. Nur so kann der Spiel- und Trai­nings­be­trieb in der Pan­de­mie auch dau­er­haft abge­si­chert wer­den. Einen Über­blick über Impf­an­ge­bo­te (mit und ohne Temin) in Ber­lin gibt es auf der Home­page der Senats­ver­wal­tung für Gesund­heit, Pfle­ge und Gleich­stel­lung.

Zudem setzt der HVB gemein­sam mit dem Dia­gnos­ti­kum Ber­lin eige­ne Impf­ak­tio­nen um (zum Arti­kel). Unter fol­gen­dem Link, kön­nen bereits heu­te Impf­ter­mi­ne ver­ein­bart werden:

https://corona-impfung.diagnostikum-berlin.de/

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