Neue Infektionsschutzverordnung und die Auswirkungen
auf den Spielbetrieb im Handball-Verband Berlin e.V.
ab Samstag, 27.11.2021 tritt die Elfte Änderungsverordnung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Berliner Senats in Kraft. Im Wesentlichen hat der Senat eine erweiterte 2G-Regelung („2G-Plus“) eingeführt. Hier finden Sie alle Punkte nochmal gesammelt in einem Dokument.
Folgende Punkte der neuen Verordnung sind für den Sport in gedeckten Sportanlagen (Indoor) zu beachten:
a) Die Sportausübung sowie Wettkampfdurchführung in gedeckten Sportanlagen ist nur unter der erweiterten 2G-Regelung (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene) zulässig. Die Pflicht zur Erbringung eines entsprechenden Nachweises gilt für alle Anwesenden (Sportler, Offizielle, SchiedsrichterInnen, KampfrichterInnen, ZuschauerInnen). Zusätzlich müssen alle Personen ein negatives Testergebnis vorlegen. Die Zugangskontrolle muss durch die Veranstalter/Vereine erfolgen und sichergestellt werden.
b) In gedeckten Sportanlagen ist, außer während der Sportausübung, von allen Personen weiterhin ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
c) Der HVB empfiehlt weiterhin, dass auf den Tribünen die Abstände von 1,50 m und die bisher vorgegebenen reduzierten Zuschauerkapazitäten eingehalten werden.
d) Laut der neuen Verordnung müssen für die Zugangskontrolle in den Hallen die Impf- und Genesennachweise digital vorgelegt werden und überprüfbar sein. Das bedeutet, der Zugang mit einem papierhaften (gelben) Impfpass ist NICHT gestattet. Die Prüfung der digitalen Impf- und Genesennachweise MUSS mit einer digitalen Applikation (z.B.: CovPassCheck-App) erfolgen und mit einem ID-Nachweis (z.B.: Personalausweis) abgeglichen werden.
e) Zum Zweck der Kontaktnachverfolgung ist das Führen einer Anwesenheitsdokumentation (z.B. Luca-App) durch die Vereine zwingend erforderlich. Wird die
Anwesenheitsdokumentation in Papierform durchgeführt, müssen die Dokumente datenschutzkonform 14 Tage lang aufbewahrt werden.
Dies bedeutet für den Sport, dass unter der erweiterten 2G-Regelung nur noch folgende Personen am Trainings- und Wettkampfbetrieb teilnehmen können, die:
a) nachweislich vollständig gegen COVID-19 geimpft sein (seit der letzten notwendigen Impfung sind mindestens 14 Tage vergangen) oder,
b) nachweislich von einer COVID-19-Erkrankung genesen sind (mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate nach einem positiven PCR-Testergebnis).
Beide in a) und b) genannten Personengruppen müssen zusätzlich ein negatives Testergebnis nachweisen. Folgende Testarten sind zulässig:
• POC-Test („Bürgertest“ – kein Selbsttest) nicht älter als 24 Stunden alt
• PCR-Test nicht älter als 48 Stunden
• Dokumentierter Selbsttest unter Aufsicht einer weiteren volljährigen Person (entsprechend dem Formular des Landessportbunds)
c) Für den Fall, dass Trainer/Übungsleitende (SpielertrainnerInnen fallen NICHT unter diese Regelung) keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen können, kann diese Personengruppe an jedem Trainings- oder Spieltag einen negativen Test vorlegen. Folgende Testarten sind bei dieser Personengruppe zulässig:
- POC-Test [„Bürgertest“ – kein Selbsttest] nicht älter als 24 Stunden alt
- PCR-Test nicht älter als 48 Stunde.
Das Ergebnis der Testungen muss schriftlich vom Verein dokumentiert und wie die Anwesenheitsdokumentation mindestens 14 Tage aufbewahrt werden.
d) das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jünger als 18 Jahre alt sind), die einen eigenen negativen Test nachweisen können
-
- SchülerInnen benötigen keinen zusätzlichen Test, die Vorlage des Schülerausweises ist ausreichend, da sie in der Schule regelmäßig getestet werden
- Für alle unter 18-jährigen, die keine Schule mehr besuchen, müssen einen negativen Test vorweisen (POC-Test nicht älter als 24 Stunden alt, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden)
- Kinder bis 6 Jahre sind von jeglicher Nachweispflicht ausgenommen
e) mittels einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen können, dass sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden UND einen eigenen negativen Test nachweisen können (PCR-Test nicht älter als 48 Stunden – ein POC-Test ist hier nicht ausreichend).
Dringende Empfehlung des HVB: Um die Sicherheit zu erhöhen, empfiehlt der HVB allen Vereinen, ihre Kinder und Jugendlichen vor den Spielen am Wochenende (taggleich) noch einmal mittels eines Selbsttests zu testen, da der letzte Test in der Schule/Kindertagesstätte bereits mehrere Tage zurückliegen kann. Insbesondere wenn die Kinder und Jugendliche nicht in der Schule waren und dadurch nicht getestet wurden.
Die neugeschaffene Regelung für den weiteren Spielbetrieb (Meisterschaft und Pokal) im Erwachsenenbereich und in der A‑Jugend hat weiterhin Bestand. Alle Spiele im Zeitraum 15.11. – 30.01.2022 können kostenfrei verlegt werden. Die Nachholspiele müssen im Pokal bis spätestens 23.01.2022 und in der Meisterschaft bis 30.04.2022 ausgetragen werden. Weitere Einzelheiten sind dem Schreiben vom 18.11.2021 zu entnehmen.
Regelung für den weiteren Spielbetrieb (Meisterschaft und Pokal) im Erwachsenenbereich und in der A‑Jugend:
Das Präsidium und die Technische Kommission (TK) des Handball-Verbandes Berlin haben sich dazu entschieden, allen Mannschaften im Erwachsenenbereich und in der A‑Jugend im Spielbetrieb des Handball-Verbandes Berlin (gilt nicht für die OOS) die Möglichkeit zu eröffnen, alle Spiele bis zum Sonntag, 30.01.2022 kostenfrei ohne Zustimmung des Gegners zu verlegen. Von dieser Möglichkeit kann Gebrauch gemacht werden, wenn aufgrund des Impfstatus der SpielerInnen keine spielfähige Mannschaft zum Spiel antreten kann. Den ungeimpften SpielerInnen wird demnach noch einmal über 8 Wochen Zeit gegeben, um sich vollständig impfen zu lassen, damit ihre Mannschaft wieder spielfähig wird. Mannschaften, bei denen alle SpielerInnen geimpft sind oder die trotz einiger ungeimpfter SpielerInnen spielen möchten, können und sollen selbstverständlich die Spiele austragen.
Die verlegten Spiele in dem Zeitraum (15.11.2021 – 30.01.2022) müssen bis spätestens zum 30.04.2022 ausgetragen werden.
Spiele des Achtelfinals im Pokalwettbewerb (lt. Spielplan am 21.01. – 23.01.2022) müssen bis zum 27.02.2022 ausgetragen werden.
Spiele, die bis zu den genannten Zeitpunkten nicht ausgetragen wurden, können ggf. unter Beachtung der DHB-Spielordnung als verloren gewertet werden.
Die Neuterminierung der Spiele muss IMMER im Einvernehmen der beiden Mannschaften erfolgen.
Aufgrund des engen Terminplans kann es also dazu führen, dass Nachholspiele unter der Woche oder zwei Spiele am Wochenende ausgetragen werden müssen. Dies bitten wir bei der Entscheidung, Spiele zu verlegen, zu berücksichtigen.
Für den Spielbetrieb in der Oberliga Ostsee-Spree und Regionalliga Nord-Ost erwarten wir noch Informationen für alle teilnehmenden Vereine.
Begründung:
Das Präsidium und die TK hat diese Entscheidung getroffen, um die weitere Teilnahme am Handballsport für alle Personen zu ermöglichen und den Spielbetrieb aufrechtzuerhalten. Damit soll verhindert werden, dass aufgrund der neuen Regelungen nicht spielfähige Mannschaften nach 3‑Spielabsagen (§ 49 DHB-Spielordnung) aus dem Spielbetrieb automatisch ausscheiden müssen. Für diese Mannschaften wäre die Teilnahme am Spielbetrieb erst wieder in der Saison 2022/2023 ab September 2022 möglich. Dies würden wir für alle SportlerInnen, die sich haben impfen lassen, bedauern, da sie trotz Impfung ihrer Lieblingsportart nicht mehr nachgehen können. Hier befürchten wir auch im Hinblick auf die Mitgliederzahlen der Vereine negative Auswirkungen.
HVB ruft zum Impfen auf
Angesichts steigender Infektionszahlen und hoher Belastung der Intensivstationen ruft der HVB ausdrücklich dazu auf, die Impfangebote wahrzunehmen. Nur so kann der Spiel- und Trainingsbetrieb in der Pandemie auch dauerhaft abgesichert werden. Einen Überblick über Impfangebote (mit und ohne Temin) in Berlin gibt es auf der Homepage der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung.
Zudem setzt der HVB gemeinsam mit dem Diagnostikum Berlin eigene Impfaktionen um (zum Artikel). Unter folgendem Link, können bereits heute Impftermine vereinbart werden:
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